Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货根据本条第二款第三项出售
,承运人
有权提取货
人
益代
保管出售货
款,但可从中扣除承运人承担
任何费用和
付给承运人
与运输这些货
有关
其他任何款项。